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Dokument-ID: 561584
4.9 Vorsteuerkorrekturen aufgrund § 12 Abs 10 oder Abs 11 UStG
Neben Vorsteuerkorrekturen und Umsatzsteuerkorrekturen gem § 16 UStG, können auch Vorsteuerkorrekturen gem § 12 Abs 10 oder 11 UStG zum Tragen kommen. Die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit führt jedoch zunächst nicht zu einer Vorsteuerkorrektur gem § 12 Abs 10 oder Abs 11 UStG.