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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8 Auswirkung der Einleitung eines Insolvenzverfahrens auf Organschaftsverhältnisse

Insolvenzverfahren betreffend Organgesellschaft

Im Fall der Einleitung eines Insolvenzverfahrens ohne Eigenverwaltung gilt die Organschaft zwischen der insolventen Organgesellschaft und dem Organträger als aufgelöst, da der Organträger seinen Willen in der Organgesellschaft nicht mehr durchsetzen kann.

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