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Dokument-ID: 561574
4.5 Vorsteuerberichtigung beim Gemeinschuldner aufgrund Uneinbringlichkeit der Forderung
Da der Gemeinschuldner die Rechnung nicht begleicht, muss auch er seinen Vorsteueranspruch entsprechend der tatsächlich von ihm zu leistenden Zahlung (Konkursquote) kürzen.