11 Bilanzierung iZm Umstrukturierungsmaßnahmen
Die Umstrukturierung eines Unternehmens erfordert oftmals auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie etwa die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die damit erwartungsgemäß einhergehenden Aufwendungen (zB freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen, Verfahrenskosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Arbeits- und Sozialgerichten) müssen dabei mitunter schon als Rückstellung in der Bilanz abgebildet werden, bevor sie tatsächlich angefallen sind. Das ist besonders häufig dann der Fall, wenn im Vorfeld der Umstrukturierung ein Sozialplan abgeschlossen wird.