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Dokument-ID: 409197
2 Insolvenzverfahren
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010.
Mit 1. Juli 2010 ist das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 („IRÄG 2010“) in Kraft getreten, mit dem das österreichische Insolvenzrecht grundlegend geändert worden ist. Das IRÄG 2010 hat die Doppelgleisigkeit von Konkurs- und Ausgleichsverfahren beseitigt und ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die Konkursordnung wurde in Insolvenzordnung (kurz: „IO“) umbenannt und ist auf alle Verfahren anwendbar, die nach dem 30. Juni 2010 in Kraft treten.