10.1 Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube
Kurzbeschreibung
Nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes hat der Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt 30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren und 36 Werktage nach Vollendung des 25. Dienstjahres. Haben die Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag ihren Urlaubsanspruch noch nicht konsumiert, so hat der bilanzierungspflichtige Unternehmer eine Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube zu bilden, sofern diese nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist. Nun kann es sein, dass einzelne Arbeitnehmer einen Urlaubsvorgriff genommen haben, das heißt, dass sie mehr Urlaub gehabt haben als ihnen zusteht.