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Dokument-ID: 739715
10.1.3 Nominelle Kapitalerhöhung
Bei einer Kapitalerhöhung durch Kapital- oder Gewinnrücklagen werden Gesellschaftsmittel in Stammkapital umgewandelt. Es wird kein neues Kapital zugeführt. Dabei können entweder neue Geschäftsanteile gebildet oder die vorhandenen erhöht werden.