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Dokument-ID: 1174943
14.1 Mögliche Beendigungsformen von Arbeitsverhältnissen
Rücktrittsrecht nach § 21 IO
Gem § 21 IO kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er an einem zweiseitigen, bei Insolvenzeröffnung von keinem Partner vollständig erfüllten Vertrag festhält oder nicht. Diese Möglichkeit besteht bei Arbeitsverhältnissen, die zwar bereits (durch Vertragsabschluss) begründet wurden, bei denen der Arbeitnehmer den Dienst aber noch nicht angetreten hat. Ein derartiges Rücktrittsrecht wird auch dem Arbeitnehmer eingeräumt (OGH 24.11.1993, 9 ObS 17/93).