© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 561558

Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Besserungsvereinbarung

Definition

Besserungsvereinbarungen stellen ein Instrument der Unternehmensfinanzierung und -sanierung dar.

Es sind darunter Vereinbarungen zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Fall seiner „Besserung“ zurückzahlen muss. Als Besserungsvereinbarung wird die auflösende Bedingung innerhalb eines Schuldenerlasses bezeichnet.Sie ziele darauf ab, dem Schuldner zwar grundsätzlich die Schulden gegen einen bestimmten Gläubiger zu erlassen, gleichwohl sollen diese Schulden wieder aufleben, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners bessern sollte (BFG, RV/5100645/2011).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sanierung von Unternehmen in unserem Shop! Zum Shop