3.3 Besserungsvereinbarung
Definition
Besserungsvereinbarungen stellen ein Instrument der Unternehmensfinanzierung und -sanierung dar.
Es sind darunter Vereinbarungen zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Fall seiner „Besserung“ zurückzahlen muss. Als Besserungsvereinbarung wird die auflösende Bedingung innerhalb eines Schuldenerlasses bezeichnet.Sie ziele darauf ab, dem Schuldner zwar grundsätzlich die Schulden gegen einen bestimmten Gläubiger zu erlassen, gleichwohl sollen diese Schulden wieder aufleben, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners bessern sollte (BFG, RV/5100645/2011).