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Dokument-ID: 555687
3.1 Rangrücktrittserklärung
Definition
Bei einer Rangrücktrittserklärung verzichtet ein Gläubiger für eine gewisse Zeit darauf, eine Forderung geltend zu machen. Damit kommt es einerseits zur Besserstellung von anderen (potenziellen) Gläubigern und es wird eine Überschuldung der Gesellschaft gem § 67 Abs 3 Insolvenzordnung verhindert.