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Dokument-ID: 630223
8.4 Überbrückungsmaßnahmen und Reorganisationsmaßnahmen
„Überbrückungsmaßnahmen“ sind Rechtshandlungen während des Verfahrens zur Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Reorganisationsmaßnahmen sind Rechtshandlungen, die