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Dokument-ID: 628299
8.3 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise
Während einer Unternehmenskrise sollte jeder GmbH-Geschäftsführer sehr sorgfältig seinen Handlungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen, da Verstöße mit strengen strafrechtlichen Sanktionen belegt sind und möglicherweise Schadenersatzpflichten auslösen können.