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Dokument-ID: 628324
8.12 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Rechtsgeschäfte
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird dem Insolvenzverwalter, oftmals auch dem anderen Vertragsteil, das Recht eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsverhältnisse, die der Geschäftsführer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Gesellschaft eingegangen ist, vorzeitig zu lösen. Damit kann ein Insolvenzverfahren auch dazu dienen, an sich unkündbare und kostenintensive vertragliche Bindungen loszuwerden.