3.3.1 Zahlungserinnerung
Im geschäftlichen Leben hat sich eingebürgert, nach Ablauf des Zahlungsziels dem Kunden zunächst eine Zahlungserinnerung zu übermitteln. Hierbei sollte man darauf bedacht nehmen, dass es selbst bei gut organisierten Rechnungsempfängern durchaus vorkommen kann, dass sie die Rechnung nicht oder nur mit Verspätung erhalten haben, infolge Urlaubs oder Krankenstandes eine zeitnahe Überweisung nicht durchführen konnten oder unbeabsichtigt auf die Überweisung vergessen haben. Nicht immer ist eine verspätete Zahlung ein Resultat einer Zahlungsunwilligkeit.