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Dokument-ID: 890395
3.1 Richtige Rechnungslegung
Die Geltendmachung einer Forderung beginnt im betrieblichen Bereich in der Regel mit der Ausstellung einer Rechnung. Im Regelfall besteht eine steuerrechtliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung nach § 11 Abs 1 Z 1 und 2 UStG. Rechnungen müssen nach § 11 Abs 1 Z 3 UStG in der Regel die folgenden Angaben enthalten: