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Dokument-ID: 739650
10 Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung erhält der Kapitalgeber für sein Kapital Eigentumsrechte am Unternehmen. Die klassischen Eigentümer- bzw Anteilsrechte an einem Unternehmen umfassen hierbei die Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös sowie Informations- und Mitbestimmungsrechte. Im Gegenzug haften die Eigenkapitalgeber für die Schulden des Unternehmens.