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Dokument-ID: 739662
10.1 Kapitalerhöhung bei der GmbH
Bei einer Kapitalerhöhung wird das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital entweder durch die Zuführung neuer (liquider) Mittel (effektive Kapitalerhöhung) oder aus vorhandenen Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung bzw Kapitalberichtigung) erhöht.