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Dokument-ID: 1283740
2.1.2 Abschluss des Gesellschaftsvertrages
Die GesbR entsteht durch Vertrag der Gesellschafter. Dieser ist grundsätzlich formfrei und kann daher schriftlich, mündlich oder schlüssig abgeschlossen werden. Spezialvorschriften einzelner Rechtsgebiete können jedoch besondere Formerfordernisse vorsehen.