1.1.2 Der Leasingvertrag – Vertragsgestaltung
Leasingvertrag
Der Leasingvertrag entwickelte sich aus den Erfordernissen der Praxis heraus. Eine genaue Definition des Leasings/des Leasingvertrages gibt es weder im Gesetz noch in der juristischen Literatur. Was seinen Inhalt betrifft, so kann man den Leasingvertrag ganz allgemein als einen Gebrauchsüberlassungsvertrag eigener Art definieren, der üblicherweise Elemente sowohl eines Miet- als auch eines Kaufvertrages beinhaltet und einige weitere, für Leasing typische, Bestandteile aufweist.