Neu
Dokument-ID: 1283027
1.1.9 Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Begriff und Ermittlung
Der angemessene Mietzins ist jener Mietzins, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für vergleichbare Objekte nach Größe, Art, Lage, Beschaffenheit sowie Ausstattungs- und Erhaltungszustand ortsüblich ist (§ 16 MRG).