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Dokument-ID: 307889
1.8.8 Erlöschen der Vollmacht
Die Gründe für die Auflösung des Vertretungsverhältnisses sind in den §§ 1020–1024 ABGB angeführt.
Die Vollmacht endet wie jede sonstige Rechtsposition, etwa durch Zeitablauf, Bedingungseintritt, Zweckerreichung oder Zweckverfehlung.