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Dokument-ID: 295699
3.1 Rechtliche Grundlagen zum Pachtvertrag
Definition: Pacht
Pacht ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung. Im Unterschied dazu ist Miete die entgeltliche Überlassung einer Sache nur zum bloßen Gebrauch. Beide Rechte werden unter dem Oberbegriff Bestandrechte zusammengefasst.