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Neu Dokument-ID: 295542

Maria Brandstetter - Lena Eberhard - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Mobiliarpfandvertrag

Ein Mobiliarpfand (auch Faustpfand oder Handpfand) ist eine zum Pfand bestellte bewegliche körperliche Sache. Zu den beweglichen körperlichen Sachen werden auch Inhaber- und Orderpapiere gezählt.

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