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Dokument-ID: 308478
1.8.2 Vollmachtserteilung – Allgemeine Hinweise
Wird jemandem die Befugnis erteilt, in fremdem Namen und für fremde Rechnung zu handeln, liegt eine Vollmacht vor. Bei der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Macht, für den Vollmachtgeber rechtsgeschäftlich tätig zu werden.