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Dokument-ID: 306053
3.2.2 Formvorschriften zu Schenkungsverträgen
Schenkung mit Übergabe | Schenkung ohne Übergabe | Schenkung auf den Todesfall |
Wirksam mit tatsächlicher Übergabe, formfrei | Bedarf der Form des Notariatsaktes | Immer notariatsaktpflichtig. Zur Gültigkeit ist die Annahme durch den Geschenknehmer Voraussetzung. Der Geschenkgeber darf sich den Widerruf nicht vorbehalten haben. |