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Dokument-ID: 281399
3.1.1 Schenkung auf den Todesfall
Die Schenkung auf den Todesfall (§ 603 ABGB) ist ein schuldrechtlicher Vertrag unter Lebenden über eine Schenkung. Die Schenkung auf den Todesfall ist eine unbedingte, mit dem Tode des Erblassers (Geschenkgebers) als Anfangstermin terminisierte Schenkung, die erst aus dem Nachlass erfüllt werden soll. Der Geschenkgeber bleibt in aller Regel bis zum Todesfall im Genuss der geschenkten Sache (RIS-Justiz RS0019129).