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Dokument-ID: 863896
9.3 Gründungsschritte
Drei wesentliche Schritte sind zu beachten (§ 3 GenG)
- Die Annahme einer Genossenschaftsfirma
- Die schriftliche Abfassung des Genossenschaftsvertrages (Statuts)
- Die Eintragung dieses Vertrages in das Firmenbuch