© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 295645

Maria Brandstetter - Eva-Maria Hintringer - Lena Eberhard - Daniela Hrdlovic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.3 Rechtsprechung

Zukünftige Verbindlichkeit

Auch bedingte und künftige Verbindlichkeiten können verbürgt werden (EvBl 1973/177). Wenn die Bürgschaft entgeltlich und von Bürgen formuliert ist, gilt § 915 22. Halbsatz als lex specialis für sie (OGH ÖBA 2011/1740).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Vertragsmuster und Vorlagen für die juristische Praxis in unserem Shop! Zum Shop