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Dokument-ID: 1283023
1.1.6 Befristung außerhalb des MRG
Bestimmter Endtermin
Außerhalb des MRG kann ein Bestandvertrag befristet werden, wenn sein Ende bestimmt oder objektiv bestimmbar ist. Ein konkretes Datum ist nicht zwingend erforderlich; ausreichend ist eine eindeutig berechenbare Frist oder ein objektiv feststellbares Ereignis.