2.1 Rechtliche Grundlagen zum Tauschvertrag
Der Tauschvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird (§ 1045 ABGB). Ein Tauschvertrag setzt ebenso wenig wie ein Kaufvertrag das Eigentum des Vertragspartners an der zu überlassenden Sache voraus (vgl OGH 22.07.2010, 8 Ob 24/10b). Der Tauschvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Konsensualvertrag.
Der Tauschvertrag kommt mit Willensübereinstimmung der Parteien zustande, der Eigentumserwerb erfolgt bei beweglichen Sachen mit Übergabe, bei Liegenschaften mit Eintragung in das Grundbuch.