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Dokument-ID: 381937
8.1.1 Grundsätzliches
Die Gesellschaftsform „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung“ („EWIV“) stellt eine Kreation des Rechtes der Europäischen Union dar; der Grundgedanke dieses Konstrukts ist die Ermöglichung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von wirtschaftlich Tätigen (sprich: von Unternehmern) innerhalb der EU.