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Dokument-ID: 356873
3.1.3 Konsumentenschutzbestimmungen für den Immobilienerwerb
In Art II des Bundesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes wurden besondere Schutzbestimmungen für Konsumentengeschäfte vorgesehen, die in das Konsumentenschutzgesetz aufgenommen worden sind. Im Einzelnen sind dies: