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Dokument-ID: 280394
2.1.1 Wohnungseigentumsbegründung
Begriff des Wohnungseigentums
§ 2 Abs 1 WEG definiert das Wohnungseigentum als das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.