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Dokument-ID: 863877
9.1 Wann ist eine Personenvereinigung eine Genossenschaft?
Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl. Sie dienen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossenschaften), wie für Kredit-, Einkauf-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs,- Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.