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Sylvia Unger | Muster | Checkliste

3.1.8 Impressum für eine Offene Gesellschaft (OG)/Kommanditgesellschaft (KG) – Checkliste

Personengesellschaften (OG, KG) sind verpflichtet, beim Betreiben einer Website gewisse Informationen ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Grundlagen sind das ECG, UGB und MedienG. Nach dem MedienG müssen Personengesellschaften auch das vertretungsbefugte Organ (Geschäftsführer) angeben. Anzugeben sind:

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