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Dokument-ID: 306250
2.5 Nebenbestimmungen
Verträge weisen oft Nebenbestimmungen, wie Bedingungen, Befristungen und Auflagen auf. Abgesehen von diesen gesetzlich vorgesehenen Rechtsfiguren ist in diesem Zusammenhang aber auch die Lehre von der Geschäftsgrundlage zu erörtern, die nicht explizit im Gesetz genannt ist.