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Dokument-ID: 306241
3 Leistungsstörungen – Allgemeines
Von den so genannten Wurzelmängeln – zB mangelnde Geschäftsfähigkeit, Fehlen einer wahren Einwilligung (Dissens) – sind die Leistungsstörungen zu unterscheiden, also Störungen bei der Erfüllung (Abwicklung) des Schuldverhältnisses.