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Dokument-ID: 387119
1.2 Anschaffungsnebenkosten
Der Anschaffungspreis ist bestimmt durch die Ausgaben bzw Aufwendungen, die für die Beschaffung des Vermögensgegenstandes vom Verkäufer in Rechnung gestellt werden. In den meisten Fällen hat der Unternehmer auch Nebenkosten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Anschaffung stehen. Dazu zählen: