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Dokument-ID: 482404
7.3.2 Voraussetzungen für die Haftung nach dem PHG
Die im § 1 PHG normierten Voraussetzungen für eine Haftung sind
- das Vorliegen eines Fehlers des Produktes (s § 5 PHG),
- das Vorhandensein eines Produktes (s § 4 PHG),
- ein Personen- oder Sachschaden,
- der Schädiger muss Unternehmer sein,
- und er muss das Produkt in den Verkehr gebracht haben.