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Dokument-ID: 696066
5.1.3 Gewinnspiele (Preisausschreiben)
Gewinnspiele (ohne Koppelung auch Preisausschreiben genannt) mit oder ohne Kaufzwang sind grundsätzlich zulässig, sofern sie wie bei den Zugaben und Werbegeschenken ausgeführt klar und eindeutig angekündigt werden.