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Dokument-ID: 628249
7.1.5 Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten
Geschäftsführer haften den Gesellschaftern fast immer nur indirekt, nämlich über die Gesellschaft. In der Regel besteht keine Haftung gegenüber Gesellschaftern – etwa für einen Kapitalverlust. Hingegen haften sie der Gesellschaft für Verletzung der geschuldeten Sorgfalt.