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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.5 Leistungsentgelt und anzuwendender Steuersatz

Es ist die getrennte Angabe des Entgeltes und des auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrages erforderlich. Der Hinweis auf den Steuersatz ist weder ausreichend, wenn das Entgelt allein, noch wenn Entgelt und Steuer in einer Summe ausgewiesen werden. Der Ausweis eines Bruttobetrages in Zusammenhang mit einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG ist nur bei Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweisen zulässig.

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