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Dokument-ID: 306160
4 Gewährleistung – Allgemeines
Abgrenzung
Das neu geschaffene Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) setzt die EU-Richtlinien Warenkauf 2019/771 und Digitale Inhalte 2019/770 um und reformiert das österreichische Gewährleistungsrecht grundlegend. Die neue Rechtslage ist auf Verträge anzuwenden, die ab 01.01.2022 abgeschlossen werden. Dieses neue Gesetz gilt für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, sofern es sich um bewegliche Sachen handelt.