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Dokument-ID: 313523
1 Vorvertragliches Schuldverhältnis
Bereits „vor“ Vertragsabschluss bestehen Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten der Parteien. Die Parteien können daher in den ersten Verhandlungsphasen nicht uneingeschränkt tun und lassen was sie wollen.