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Dokument-ID: 295047
6.6 Verzug
Preisgefahr – Gefahrenübergang
Mit Übernahme des Kaufobjektes durch den Käufer fällt dies in die Risikosphäre des Käufers und er kann keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Käufer ist trotz zufälligen Unterganges des Kaufgegenstandes oder Wertminderung zur Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet.