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Dokument-ID: 295056
6.10 Hinweise für den Abschluss eines gültigen Kaufvertrages
Grundsatz der Formfreiheit
Nach § 883 ABGB kann ein Kaufvertrag rechtswirksam sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Dieser Grundsatz der Formfreiheit ist Teil der Privatautonomie und wird nach ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage des rechtswirksamen Zustandekommens eines Vertrages im Zweifel zugunsten der Formfreiheit entschieden.