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Dokument-ID: 306206
4.2 Gewährleistung – Vermutung, Rechte
Das Gesetz ordnet an, dass der Übergeber iZw für innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorgekommene Mängel Gewähr zu leisten hat. Welche Rechte dem Übernehmer aus der Gewährleistung im Einzelnen zustehen, bedarf einer eingehenden Erörterung.