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Neu Dokument-ID: 1134064

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6.1 Grundsätzliches

Ein wesentlicher Inhalt der neuen Bestimmungen besteht in seiner institutionellen Verankerung. Aufgrund des Art 8 Abs 3 und 9 der Richtlinie sind zumindest juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Sektors mit 50 und mehr Beschäftigten verpflichtet, innerhalb ihrer Organisation Meldekanäle („interne Stellen“ iSd § 5 Z 6 HSchG) einzurichten, denen bestimmte Aufgaben zugewiesen und denen in qualitativer Hinsicht in Grundzügen Beschaffenheit und Arbeitsweise vorgegeben wird.

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