1 Die Website eines Unternehmens
Informationspflicht gem Art 13 DSGVO
Jedes Unternehmen, das eine Website betreibt, unterliegt der Informationspflicht gem § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz). Diensteanbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft (Online-Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen, Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die Informationen über ein elektronisches Netz übermitteln, die den Zugang zu einem solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers speichern) müssen leicht und unmittelbar zugänglich – in der Regel im Impressum – folgende Informationen zur Verfügung stellen: