6.3 Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte
Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören (§ 343 Abs 2 UGB). Das bedeutet, dass nicht jedes von einem Unternehmer getätigte Rechtsgeschäft ein unternehmensbezogenes darstellt. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Vorbereitungsgeschäfte natürlicher Personen gelten nach § 343 Abs 3 UGB nicht als unternehmensbezogene Geschäfte (OGH 16.02.2012, 6 Ob 203/11p).